Archiv für den Monat August 2016

Gitolite Berechtigungssystem

In diesem Video gebe ich einen Einblick in das Berechtigungssystem von Gitolite. Ich spreche über Zugriffsgruppen, über das Vererbungssystem, über Wild Repos, über mögliche Einsatzszenarien und einiges mehr. Eine ausführliche Dokumentation findet ihr hier.

Die 2 im Video genannten Befehle waren

  1. Prüfung der Berechtigungen für ein Repository (zur Doku): Im Beispiel wird geprüft, ob der User ‚uli.armbruster‘ Berechtigung zum Löschen des ‚master‘-Branch im Repository ‚co-it/homepage‘ hat.gitolite access -s co-it/homepage uli.armbruster D refs/heads/master 
  2. Übersteuern von Berechtigungen am Repository selbst: In dem Beispiel würde mir Gregor auf sein userspezifisches-Repository ‚users/gregor.woiwode/spike1‘ Lesezugriff geben.ssh git@ci.heco.de perms users/gregor.woiwode/spike1 + READERS uli.armbruster

 

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Gewährleistung und das Übel mit der Beweislastumkehr

Disclaimer
Dieser Beitrag entspricht meiner privaten Recherche und darf nicht als rechtlich verbindend angesehen werden. Es soll eher als Einstieg in das Thema dienen, um einen groben Überblick zu kriegen.

Abgrenzung Garantie und Gewährleistung
Zuerst einmal ist zu beachten, dass Gewährleistung nicht gleich Garantie ist. Viele denken, dass es sich bei den Begriffen um das Gleiche handelt, jedoch ist die Garantie nur eine freiwillige Leistung des Verkäufers, zusätzlich zur gesetzlich geltenden Gewährleistungspflicht.
„Mit der Garantie sichert der Verkäufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, während die Gewährleistung eine zeitlich befristete Nachbesserungspflicht bei Mängeln beschreibt.“

Gewährleistungszeit
Normalerweise gilt die Gewährleistung 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache, jedoch kann die Frist auch verkürzt bzw. sogar ausgeschlossen werden. Zu unterscheiden ist v.a. zw. Neuware und gebrauchter Ware und zw. Unternehmer und Privatpersonen.

Neuware

Unternehmer verkauft an Unternehmer Gewährleistung kann auf 1 Jahr verkürzt werden
Unternehmer verkauft an Privatperson 2 Jahre, keine Verkürzung möglich
Privatperson verkauft an Privatperson Gewährleistung kann auf 1 Jahr beschränkt werden


gebrauchte Ware

Unternehmer verkauft an Unternehmer Gewährleistung kann ausgeschlossen werden
Unternehmer verkauft an Privatperson Gewährleistung kann auf 1 Jahr verkürzt werden
Privatperson verkauft an Privatperson Gewährleistung kann ausgeschlossen werden

 

Beweislastumkehr
Beim Verbrauchsgüterkauf (Privatperson ist der Käufer, ein Unternehmen ist Verkäufer) ist zu beachten, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten im Falle eines Mangels beweisen muss, dass dieser nicht schon beim Verkauf vorlag. Nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf vorhanden war. Obwohl Privatpersonen also rechtlich 2 Jahre Gewährleistung zustehen, wird es nach 6 Monaten schwierig diese in Anspruch zu nehmen. Denn um den benötigten Nachweis zu erbringen, bedarf es in der Regel ein spezielles Gutachten.

Handelt es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen, so wird davon ausgegangen, dass man sich mit dem Kauf von Waren auskennt und deshalb die Ware direkt begutachten und etwaige Fehler gleich reklamieren kann. Sprich hier gilt die Beweislastumkehr sofort bzw. spätestens nach 14 Tagen.

Bei Verkäufen unter Privatpersonen liegt die Beweislast immer beim Käufer.

Fazit
Die Gewährleistungspflicht hilft Privatpersonen nur in den ersten 6 Monaten. Besser ist es beim Kauf auf eine möglichst lange Garantie seitens des Herstellers zu achten. Persönlich habe ich außerdem die Erfahrung gemacht, dass ein entsprechend kulanter Verkäufer wie Amazon in solchen Fällen sehr hilfreich sein kann. Mit Cyberport habe ich hingegen sehr schlechte Erfahrungen gemacht.

Quellen

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