Heute bin ich von meinem Steuerberater auf die wichtige Unterscheidung zw. Freigrenze und Freibetrag aufmerksam gemacht worden, was ich bis dato synonym verwendet habe.
Dazu ein Beispiel:
- 40€ sind die jeweilige Grenze
- Der Kauf übersteigt die Grenze um 1€, sprich die Gesamtkosten belaufen sich auf 41€
Freigrenze
Im Fall der Freigrenze muss bei Übersteigung des Grenzbetrags die volle Summe versteuert werden, d.h. die vollen 41€ sind steuerpflichtig.
Freibetrag
Im Fall des Freibetrags muss lediglich der die Grenze übersteigende Betrag versteuert werden, d.h. 1€.
Bei Streuartikeln (bis 10€ netto) und Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde (35€ pro Jahr und Person) bzw. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (44€ pro Mitarbeiter und Monat | nicht auf Folgemonat übertragbar) handelt es sich um Freigrenzen. Leider sind im betrieblichen Umfeld die meisten Grenzen Freigrenzen.
Ein Freibetrag wäre z.B. der sogenannte Rabattfreibetrag, bei dem der Arbeitgeber seinen Angestellten Rabatte auf die eigenen Waren oder Dienstleistungen gewährt.
Mit Tag(s) versehen: Rechnungswesen
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