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Vorlage zum Antworten bei unberechtigten Mahnungen

Kürzlich erhielt meine Oma ein Mahnschreiben der Sirius Inkasso GmbH, vertreten durch die Fachanwälte Wagner, Pauls und Kalb, welche eine Forderung der Communication Services Tele2 GmbH eintreiben wollten. Die Mahnung war in ihrem Fall völlig ungerechtfertigt und höchst fragwürdig, vermutlich Teil einer größeren, breit angelegten Abmahnwelle:

 

mahnung.

 
Ich habe mir daraufhin die Mühe gemacht und entsprechende Informationen für ein Antwortschreiben zusammengetragen. Darüber hinaus habe ich meinen Lieblingspassus aus dem Datenschutzrecht (zum Blog Post) angehängt, um denen – salopp gesagt – ans Bein zu pissen.

Meiner Meinung nach sollte man immer auf solche Schreiben antworten – idealerweise per Einschreiben. Im vorliegenden Fall habe ich das jedoch per E-Mail gemacht. Gerne könnt ihr die Vorlage nutzen, aber wie immer ohne Gewähr! Die Stellen, die ihr mit eigenen Angaben ausfüllen müsst, habe ich entsprechend markiert. Streicht ggf. die Passagen, die nicht passen sollten. Und wenn keine Antwort kommt, zögert nicht das an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes des Inkassobüros weiterzuleiten. So etwas kann – leider sehr langsam – am Ende sehr teuer für die werden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom {{Datum}} teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich bezüglich Ihres Mahnschreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.

Ich weise darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung im Original seitens Ihres Mandanten für den Inkassoauftrag gem. § 174 BGB nicht beilag.

Zudem befindet sich in Ihrem Schreiben keine Originale Abtretungsurkunde gem. § 410 BGB bei.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass eine Angabe des Rechnungsdatums fehlt. Falls das Rechnungsdatum der Tag des Vertragsabschlusses war, ist die Forderung sowieso verjährt, da seither bereits 3 Jahre verstrichen sind.

Eine ladungsfähige Anschrift des Forderungsstellers geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor. Solange Sie Ihre Mandantin bzw. den ursprünglichen Forderungssteller nicht gegenüber mir als rechtsfähige, bestimmbare Partei identifizieren, bestreite ich schon Ihre Aktivlegitimation zur Beitreibung der Forderung.

Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung vollumfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen. Forderungen, die weder qualifiziert dargelegt noch in der Sache begründet sind, und die dem Forderungssteller daher nicht zustehen, werde ich nicht begleichen.

Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen. Die bei unseriösen Inkassobüros übliche Taktik, mit fortwährenden Mahnbelästigungen die Zahlung eines ungerechtfertigten Anspruchs zu erreichen, verfängt bei mir nicht.

Ich warne unter Hinweis auf § 28a BDSG eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB sowie mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantworten.

Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum {{14 Tage ab Schreiben}} notiert. Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.

Darüber hinaus fordere ich Sie außerdem auf, wie im § 19 BDSG Abs. 1 vorgesehen, mir mitzuteilen, welche Daten Sie über mich gespeichert haben, aus welcher Quelle Sie diese Daten haben und an wen Sie diese Daten weitergegeben haben. Des Weiteren erwarte ich, dass, gemäß § 20 BDSG Abs. 2, meine Daten gelöscht werden. Wenn dies aufgrund eines Gesetzes nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren (vgl. §20 BDSG Abs. 3). Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, behalte ich mir vor die Sache beim Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes einzureichen

Quelle: https://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung

Werbung

Postalische Werbung von Xing deaktivieren

Wer keine Post mehr von Xing erhalten will, muss die Option in seinen Einstellungen deaktivieren, da diese automatisch aktiviert ist. Ruft dazu diesen Link auf oder geht – eingeloggt in eurem Profil – rechts oben auf „Einstellungen, Rechnungen & Konten“ (Zahnrad), dann auf das Reiter Benachrichtigungen und ganz unten gibt es die Option

An meine im Profil hinterlegten Adressen

unter dem Oberpunkt

Angebote und Informationen per Post

welche ihr deaktivieren müsst (siehe Screenshot). Ich empfehle euch generell regelmäßig in die Einstellungen eurer Social Media Konten wie Facebook, Twitter und Co. zu schauen, da neue Einstellungen häufig so voreingestellt sind, dass sie sich negativ auf die Privatsphäre und den Datenschutz auswirken.

Beispielsweise könnt ihr in diesem Beitrag nachschauen, wie ihr auf Facebook eure Daten für Werbetreibende sperrt. Über den Tag Datenschutz findet ihr weitere Hilfestellungen unterschiedlichster Art.

Vorlage für die Erwiderung von Privatpersonen bei E-Mail-Werbung

Nach meinem ersten Beitrag über Telefonwerbung will ich euch jetzt die Vorlage zur Erwiderung von E-Mail-Werbung geben. Dabei spreche ich in erster Linie von Werbung wie sie z.B. von einem Fitnessstudio oder einer Versicherung kommen kann. Offensichtliche Spam- oder Phising Mails, wie sie für Viagra typisch sind (auf diese sollte man generell nicht antworten, weil es sonst nur noch mehr werden), sind ebenso wenig gemeint wie Newsletter. Bei letzteren muss nach aktueller Gesetzeslage immer auch ein Abmelde-Link mitgeschickt werden, der in der Regel ganz am Ende der E-Mail und in kleiner Schrift (häufig ‚Newsletter abbestellen‘) zu finden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das klar rechtswidrig.

Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass ich weder Jurist noch Datenschutzbeauftragter bin und es sich hierbei lediglich um eine Hilfestellung als Privatperson handelt. Holt euch also im Zweifelsfall bei entsprechenden Stellen Hilfe dazu.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich von Ihnen keinerlei Werbung erhalten möchte. Ihre E-Mail war zudem rechtlich nicht erlaubt, da Ihnen keine (ausdrückliche) Zustimmung meinerseits vorlag. Ihre Werbung wird demnach, gemäß §7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, als unzumutbare Belästigung angesehen.

Hiermit fordere ich Sie auf, wie im § 19 BDSG Abs. 1 vorgesehen, mir mitzuteilen, welche Daten Sie über mich gespeichert haben, aus welcher Quelle Sie diese Daten haben und an wen Sie diese Daten weitergegeben haben.

Des Weiteren erwarte ich, dass gemäß § 20 BDSG Abs. 2 meine Daten gelöscht werden. Wenn dies aufgrund eines Gesetzes nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren (vgl. §20 BDSG Abs. 3).

Aus den gegebenen Gründen bitte ich Sie deshalb, mir jegliche Art von Werbung (E-Mail, Telefon, Post) nicht mehr zu schicken und mich aus Ihrem System zu entfernen.

Es gibt dedizierte Listen im Internet, in welche man sich eintragen kann, um von den Werbetreibenden nicht adressiert zu werden. Jedoch werden diese Verzeichnisse nicht sonderlich beachtet. In einem späteren Beiträge werde ich dazu einen Link veröffentlichen.

Vorlage für die Erwiderung von Privatpersonen bei Telefonwerbung

In den folgenden Tagen werde ich Vorlagen für schriftliche Erwiderungen auf Werbung jeglicher Art veröffentlichen. Dazu gehören ungewünschte E-Mails, Anrufe und Briefe sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld.

Heute starte ich mit Telefonwerbung im privaten Umfeld. Wenn z.B. jemand bei euch zuhause anruft um ein Gewinnspiel zu bewerben, ohne dass eine Einwilligung eurerseits vorliegt, dann könnt den folgenden Text verwenden.

Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass ich weder Jurist noch Datenschutzbeauftragter bin und es sich hierbei lediglich um eine Hilfestellung als Privatperson handelt. Holt euch also im Zweifelsfall bei entsprechenden Stellen Hilfe dazu.

 

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich von Ihnen keinerlei Werbung erhalten möchte. Ihr Anruf war zudem rechtlich nicht erlaubt, da Ihnen keine (ausdrückliche) Zustimmung meinerseits vorlag und Ihr Anruf demnach, gemäß §7 Abs. 2 UWG, als unzumutbare Belästigung angesehen wird.

Hiermit fordere ich Sie auf, wie im § 19 BDSG Abs. 1 vorgesehen, mir mitzuteilen, welche Daten Sie über mich gespeichert haben, aus welcher Quelle Sie diese Daten haben und an wen Sie diese Daten weitergegeben haben.

Des Weiteren erwarte ich, dass, gemäß § 20 BDSG Abs. 2, meine Daten gelöscht werden. Wenn dies aufgrund eines Gesetzes nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren (vgl. §20 BDSG Abs. 3).

Aus den gegebenen Gründen bitte ich Sie deshalb, mir jegliche Art von Werbung (E-Mail, Telefon, Post) nicht mehr zu schicken und mich aus Ihrem System zu entfernen.

 

Unerlaubte Telefonwerbung bleibt ÄrgernisAktualisierung vom 11.04.2015:

Ausgerechnet heute bin ich in der News-App von ZDF auf folgende Meldung gestoßen (siehe Screenshot). Im Anschluss an die Blogserie werde ich deshalb noch einen weiteren Artikel mit Anlaufstellen veröffentlichen, für den Fall, dass die Unternehmen die Werbung nicht unterlassen. Sieht man sich die hohe Zahl schriftliche Beschwerden an, wird deutlich, dass das Thema durchaus Anklang findet. Wenn – subjektiv aus meiner Sicht geschätzt – nur jeder 10 Verbraucher eine Nachricht an die Bundesnetzagentur schreibt, so sprechen wir von über 250.000 Werbeanrufen.

 

 

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